Strupp & Rau - Rechtsanwälte

Vor dem Erbfall

Niemand denkt gerne über seinen eigenen Tod nach, deshalb beschäftigt man sich auch nicht gerne mit dem Verfassen eines Testaments. Und schon gar nicht, wenn man jung und gesund ist. Dennoch sollte man frühzeitig seine Angelegenheiten ordnen. Unfälle und Krankheiten kommen oft unverhofft. Dabei kann man mit einem Testament schon zu Lebzeiten erreichen, dass es keine Streitigkeiten um das Erbe geben wird. Nur mit einem Testament können Sie selbst bestimmt agieren und verhindern, dass beispielsweise Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e Lebensgefährt/in aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss und vielleicht nicht das erhält, was Sie ihr oder ihm zugedacht hatten.

Damit Ihr letzter Wille tatsächlich auch verwirklicht wird, stehen wir Ihnen gerne als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Hinweis: Für die Errichtung eines Testamentes brauchen Sie keinen Notar.

Nach dem Erbfall

Was ist nach dem Erbfall zu tun? Kennen Sie die Konsequenzen, wenn Sie das Erbe antreten oder ausschlagen? Sind Ihnen hierfür alle gesetzlichen Fristen bekannt? Wissen Sie, wie das Erbe auseinandergesetzt wird? Kennen Sie Ihre Auskunftsansprüche zum Erbe? Sie müssen nicht mit leeren Händen dastehen. Wir helfen Ihnen auch bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteilsanspruches und Pflichtteilsergänzungsanspruches.

Wir begleiten Sie bei allen Problemen. Dabei können Sie auf  unsere langjährigen Erfahrungen vertrauen.

Übrigens: Haben Sie schon an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gedacht?

Haben Sie keine Angst vor den Kosten. Es gibt Möglichkeiten wie Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtschutz! Wir informieren Sie umfassend.

Hotline 0 61 51 / 2 40 00
E-mail: strupprau@aol.com