Seit vielen Jahren vertreten wir erfolgreich unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in folgenden Bereichen des Sozialrechts:
- Einstufung in Pflegestufen. Die Krankenkassen und der MDK setzen oft zu kurze Zeiten für die nötige Pflege an. Dadurch werden häufig keine oder zu niedrige Pflegestufen festgesetzt.
- Grad der Behinderung (GdB) und Funktionsbeeinträchtigungen. Das Versorgungsamt berücksichtigt nicht immer sämtliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Oft wird der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder gar nicht anerkannt. Verschlimmerungen oder Merkzeichen werden nicht entsprechend berücksichtigt.
- Renten - wegen teilweiser oder vollständiger Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Altersrente.
- Leistungen der Krankenversicherung, z.B. Heil- und Pflegemaßnahmen, Erstattung von Arzneimittelkosten, Genehmigung einer Kur. Streitigkeiten mit der Krankenkasse gibt es auch im Zusammenhang mit Hilfsmitteln für behinderte Menschen. Gerade Kindern und Jugendlichen steht nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes oft ein Anspruch auf ein Rollstuhlfahrrad (z.B. Rollfiets „O-Pair 2“ der Firma Van Raam) zu, was aber so nicht immer anerkannt wird.
- Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt, z.B. Arbeitslosengeld, Sperrfrist, Insolvenzgeld, Umschulung
- Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft (BG). Weigert sich diese, einen Arbeitsunfall anzuerkennen oder Leistungen wegen einer Berufserkrankung zu erbringen?
Nutzen Sie die besonderen Qualifikationen des Fachanwalts für Sozialrecht. Bitte denken Sie daran: Für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Bescheide, Widerspruchsbescheide und Urteile gelten jeweils kurze Fristen!!!
Hotline 0 61 51 / 2 40 00
E-mail: strupprau@aol.com